Eifel-Logo

Immer wieder werde ich im Rahmen meiner Arbeit als Designer von regionalen Unternehmen und Dienstleistern gebeten, das offizielle Eifel-Logo auf dem Internetauftritt oder der Geschäftsausstattung einzubinden um so die Verbundenheit zur Region zu dokumentieren. Wenig bekannt ist aber, daß für eine solche Nutzung die schriftliche Genehmigung des Markenträgers vorliegen muß, da das Eifel-Logo als Wort-Bildmarke beim Patentamt eingetragen ist und Zuwiderhandlungen wettbewerbs- und patentrechtlich verfolgt werden.